Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

www.protanz.de ist ein Angebot von
Aachener-Tanzprofi
Robert Kovarik
Paul-Röntgenstr. 7
52072 Aachen

Fassung 09/2012

  1. Vertragsabschluss
    protanz, vertreten durch Robert Kovarik, Aachener-Tanzprofi führen Teamcoaching, Teamentwicklungs- und Teambildungsseminare sowie Workshops und Events gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Vereinbarung eines Termins für ein Teamcoaching bzw. mit der Beauftragung für die Durchführung eines Seminars, eines Workshops oder eines Events gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die im Projekt protanz erbrachten Leistungen und erteilten Aufträge werden nach den Regeln des Dienstvertrages abgewickelt.

  2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen
    Die Angebote sind freibleibend, Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.

    Für Leistungen im Rahmen von protanz werden die vereinbarten Honorare berechnet. Die Kosten für eingesetzte Analysetools oder Testverfahren werden gesondert in Rechnung gestellt. Findet die Dienstleistung außerhalb Aachens statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.

    Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar nach Rechnungsstellung durch den Coach sofort fällig.

  3. Absage eines Termins
    Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für Auftragsklärungsgespräche. Zeit und Ort der Dienstleistung werden von den Vertragspartnern einvernehmlich vereinbart.

    Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung einer vereinbarten Leistung im Rahmen von protanz ist bis spätestens drei Werktage vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Der Klient ist für den Zugang der Absage oder Verschiebung verantwortlich. Es bleibt den Projektpartnern von protanz vorbehalten, Gründe anzuerkennen, die sie zum Verzicht auf die Begleichung des Honorars für eine Absage innerhalb der letzten drei Werktage vor einem Termin bewegen.

    Bei firmeninternen Seminaren oder individuell vereinbarten und entwickelten Maßnahmen ist eine kostenfreie Terminverschiebung oder Absage bis zu 21 Werktage vor Beginn des Seminars möglich, bei einer Stornierung innerhalb von 21 Tagen vor Seminarbeginn bis zu 7 Tagen erheben wir eine 30 %ige Seminargebühr und allenfalls angefallene Spesen, bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr sowie die angefallenen Spesen fällig.

  4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
    Die Partner von protanz sind berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird protanz den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten.

  5. Copyright
    Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart, in der Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein den Partnern von protanz. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von protanz ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

  6. Versicherungsschutz
    Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Leistungen im Rahmen von protanz und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching und die Beratungen sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

    Die Teilnahme an den bewegungsorientierten und tanzbezogenen Seminarteilen von protanz geschieht auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer prüft vorab, ob er die Bodenbeschaffenheit für sich akzeptieren kann und sich die im Seminar gezeigten Bewegungen zutraut. Der Teilnehmer kann eine eventuelle Überbelastung dadurch verhindern, indem er die Bewegung vereinfacht, die Intensität verringert oder eine Pause einlegt. Der Tanzcoach ist von jeglicher Haftung befreit, sollte sich ein Teilnehmer während des Seminars verletzen oder etwas beschädigen. Haftungs- und Schadensersatzforderungen sind explizit ausgeschlossen.

    Veranstalter von Seminaren in der Durchführung von protanz ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmenden haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch protanz.

  7. Haftung
    Die Informationen und Inputs in den durchgeführten Leistungen von protanz sowie in allen Dokumentationen sind durch die protanzpartner sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit der protanzcoaches handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Klienten.

  8. Vertraulichkeit
    protanz verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich protanz, die zum Zwecke der Dienstleistung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

  9. Mitwirkungspflicht des Klienten, des Auftraggebers
    Die Dienstleistung erfolgt auf Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die protanzpartner möchten in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die Teilnahme und Mitwirkung an Seminaren und Worshops von protanz ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Coaches stehen dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Coaching, eine erfolgreiches Seminar ist daher die Bereitschaft und Offenheit des Klienten zur Selbstreflexion und Verhaltensänderung.

  10. Haftung des Kunden für mobile Ausrüstungsgegenstände insbesondere Ton- und Lichttechnik
    Werden in tanzschulfremden Räumlichkeiten/Veranstaltungen, z. B. in Räumlichkeiten eines Kunden, Ausrüstungsgegenstände gelagert, aufgebaut, oder betrieben, so ist der Kunde von Beginn der Aufbauarbeiten bis zur Beendigung der Abbauarbeiten von entsprechenden Ausrüstungsgegenständen, Ton- und Lichttechnik, wie auch Bild- und Musikträgern (Datenspeicher/CD/DVD/MP3), für Verluste oder Beschädigungen voll haftbar. Auch wenn diese nur bei ihm gelagert werden.

    Der Kunde ist verpflichtet alle Gefährdungen unserer Ausrüstungsgegenstände zu verhindern.

    Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Verlust, Diebstahl, Vandalismus, Überspannung, übermäßige Abnutzung, Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, und Elementarschäden zu treffen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung seitens des Kunden ist vorgeschrieben. Der Kunde übernimmt im Schadensfalle die volle Haftung.

    Fehlende Ausrüstungsgegenstände werden in Rechnung gestellt.

  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist Würselen bei Aachen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Aachen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  12. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ferner ist die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten Rechnung trägt.